HfG-Archiv Ulm
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Gebührenordnung

Gebühren für Reproduktionen aus dem HfG-Archiv

Die Kosten für Reproduktionen aus dem HfG-Archiv setzten sich wie folgt zusammen:

1. Gebühren für die Bereitstellung von digitalem Bildmaterial
2. Veröffentlichungshonorare. Soweit die Nutzungsrechte an den Bildern und Dokumenten beim HfG-Archiv liegen, erhebt das Museum dafür die entsprechenden Gebühren (s.u.). Bei einem Teil des Bestandes (insbesondere beim Otl-Aicher-Archiv) liegen die Nutzungsrechte bei den Urhebern oder Erben und müssen von den Nutzern für eine Veröffentlichung selbst eingeholt werden. Den Kontakt dafür stellen wir auf Anfrage gerne her.
3. sonstige Kosten (Versand, Bankgebühren)

Bei den meisten Kunstwerken fallen außerdem Kosten für Urheberrechte der jeweiligen Künstler an, darunter auch bei Abbildungen des HfG-Gebäudes oder des Ulmer Hockers. Deren Verwertung übernimmt teilweise die Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst.

 

1. Gebühren für die Bereitstellung

Fotoauswahl und Bereitstellung in 72 dpi als Vorauswahl € 30,— pro Stunde 
Digitale Bereitstellung von Aufsichtsvorlagen (Dokumente) € 15,—
Digitale Bereitstellung von fotografischen Vorlagen € 20,—
Bearbeitungsgebühr für das elektronische Versenden von Daten € 10,—

 

2. Veröffentlichungshonorare/Copyright

Die Kosten beziehen sich auf jeweils 1 Fotografie / 1 Dokument.

Reproduktionen in Ausstellungen, Publikationen, Studentische Arbeiten etc.
Präsentationen in Ausstellungen (ohne Katalog): € 30,—
bis 5.000 Exemplare: € 30,—
bis 50.000 Exemplare: € 60,—
über 50.000 Exemplare: € 100,—

*Für Vorlagen aus dem Otl-Aicher-Nachlass gilt eine besondere Preisliste. Diese finden Sie hier.

Studien- und wissenschaftliche Arbeiten an Universitäten und Hochschulen
wie z.B. Magisterarbeiten, Dissertationen, Vorträge, pädagogische Zwecke: gebührenfrei
die Übermittlung von 2 Belegexemplaren an das HfG-Archiv sind obligatorisch

Reproduktionen für Film- und Fernsehen (einmalige Ausstrahlung)
weltweite Verbreitung (BBC, CNN, Deutsche Welle): € 200,—
Wiederholungen unbegrenzt: zzgl. 10%
die Übermittlung einer CD-ROM/ DVD oder eines digitalen Videos als Belegexemplaren an das HfG-Archiv sind obligatorisch

Wiedergabe und Nutzung in Internet (pro Abbildung)
bis 1 Jahr: € 100,—
bis 2 Jahre: € 200,—
unbegrenzt: 250,—

 

3. Sonstige Kosten

Bankgebühren innerhalb der EU: € 10,—
Bankgebühren außerhalb der EU: € 15,—

Bestellen Sie gewünschte Fotografien hier online.

Wir bitten um Überweisung. Das Bezahlen mit einer Kreditkarte ist bei der Stadt Ulm (noch) nicht möglich.
Für die Bearbeitung gilt ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen. Eine Lieferung der Vorlagen erfolgt erst nach dem Eingang des berechneten Betrages auf unserem Konto. Sie erhalten genaue Angaben zur Zahlung nach erfolgter Bestellung.

 

Benutzung des HfG-Archivs vor Ort

Aktenvorlage und Archivrecherchen
jeweils Mittwoch 9 – 17 Uhr
Wir bitten um telefonische Voranmeldung unter
+49 (0) 731 161 4370 oder per Email hfg-archiv@ulm.de

Für wissenschaftliche Forschungen und Studienarbeiten (Universitäten und Hochschulen, schulische und pädagogische Zwecke) ist die Aktenvorlage im HfG-Archiv gebührenfrei.
Mündliche und schriftliche Auskünfte pro Stunde € 30,—

Fotokopien DIN A4 : € 0,25
Fotokopien DIN A3: € 0,50
Für die Benutzung von Mobiltelefonen, Tabletts und Fotoapparaten für das Abfotografieren von Dokumenten erheben wir einen Tagessatz von € 10,—

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