HfG-Archiv Ulm
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Erklärung Barrierefreiheit

Erklärung Barrierefreiheit

Das HfG-Archiv ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseite (www.hfg-archiv.museumulm.de)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG

  • Leichte Sprache ist nur teilweise umgesetzt
  • Die Inhalte sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt
  • Die auf der Webseite verwendeten Grafiken (Bilder, Bedienelemente, Symbole) sind zum Teil nicht mit Alternativtexten und Bildbeschreibungen versehen
  • Für eingebettete Videos stehen keine Untertitel und Transkriptionen zur Verfügung
  • Dokumente, wie z. B. PDF-Dateien zum Download werden noch nicht umfassend barrierefrei bereitgestellt.
  • Die Tastaturbedienbarkeit der Webseite ist nicht (vollständig) gegeben
  • Die Webseite verfügt über eine Sitemap, nicht aber über eine Suchfunktion

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte. Derzeit sind noch nicht alle Inhalte uneingeschränkt barrierefrei zugänglich, da die Umsetzung der Richtlinien für das HfG-Archiv als kommunale Einrichtung mit knappen personellen und finanziellen Ressourcen eine übermäßige organisatorische Last bedeuten würde. Der finanzielle Aufwand für eine Beseitigung aller Barrieren auf der aktuellen Webseiten-Version ist unverhältnismäßig, da bis 2021 eine allgemeine Umgestaltung und ein Relaunch der Webseite geplant sind, in Zuge dessen auch ein barrierefreies Konzept umgesetzt werden soll. Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Wir stehen Ihnen jedoch über unten genannte Kontaktmöglichkeiten gerne zur Verfügung und arbeiten bei Bedarf an individuellen Lösungen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.09.2020 nach Methode der Selbstprüfung gemäß § 4 Absatz 2 L-BGG erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 08.09.2020 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Für Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“ können Sie gerne postalisch, telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Gerne können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen und nicht barrierefreie Inhalte barrierefrei anfordern.

Kontakt:

HfG-Archiv

Dr. Martin Mäntele
Am Hochsträß 8
89081 Ulm

+49(0)731 161-4370
hfg-archiv@ulm.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das HfG-Archiv wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie oben genannt.

Falls das HfG-Archiv nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist (vier Wochen ab Zugang) auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte:
Stephanie Aeffner
Tel. +49(0)711 279-3358

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
+49(0)711 279-3360
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49(0)711 279-3366
poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der jeweils für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. Für den Stadtkreis Ulm ist dies:

Kommunaler Behindertenbeauftragter der Stadt Ulm
Oliver Arnold
+49(0)731 161-5332
o.arnold@ulm.de
Grüner Hof 5
3. Stock
89073 Ulm

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen

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